1. Gegen B.________, eine Bekannte von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), wurde ein Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot mit Personenwagen auf privatem Grund erlassen. Vermutlich wegen einer Verwechslung war der erste Strafbefehl fehlerhaft. Es wurde ein korrigierter Strafbefehl zugesandt. Dagegen erhob B.________ (zusammen mit dem Beschwerdeführer) Einsprache und machte geltend, Fahrzeuglenker sei der Beschwerdeführer gewesen. Hierauf wurde das Verfahren gegen B._______