5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden der Strafund Zivilklägerin 1/Gesuchstellerin auferlegt. 3. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin 1/Gesuchstellerin, v.d. Fürsprecher D.________ - dem Gesuchsgegner (mit den Akten) Mitzuteilen: - dem Beschuldigten, a.v.d Rechtsanwältin B.________