Das Schreiben des Gesuchsgegners an Rechtsanwalt I.________ vom 27. Oktober 2017 belegt ebenfalls kein begründetes Misstrauen in seine Unparteilichkeit. Der Gesuchsgegner führt darin im Wesentlichen bloss aus, die J.________ AG habe mittels allfälliger Strafanzeige den vor ihr vorgebrachten Tatvorwurf näher zu konkretisieren und sei ausserdem selber in der Lage, sich vor der Einreichung einer Strafanzeige über bestimmte Sachverhaltselemente Klarheit zu verschaffen.