Die primär interessierenden Liegenschaften seien zudem konkursamtlich gesperrt gewesen. Die Behauptung, dem Beschuldigten sei unkritisch eine bestimmte Sachverhaltsdarstellung abgenommen worden, sei falsch. Seine private Situation sei aktenkundig. Sie habe unter anderem dazu geführt, dass der Beschuldigte es unterlassen habe, umfangreiche werkvertragliche Leistungen seiner GmbH abzurechnen und in Rechnung zu stellen, was zum Konkurs der Unternehmung geführt habe. Am Strafbefehl gegen den Beschuldigten vom 16. Juni 2017 halte die Staatsanwaltschaft fest.