2 gerischem Konkurs. Der Gesuchsgegner habe diese Tatbestände voreilig verworfen. Er habe Beweisanträge mit sachwidrigen Begründungen abgelehnt und die Verletzung der Parteirechte der Gesuchstellerin (vgl. Eingabe Rechtsanwalt D.________ vom 29.06.2017, Ziff. 1.4) nicht gerade in Abrede gestellt (vgl. Stellungnahme Gesuchsgegner vom 30.11.2017, Ziff. 5), jedoch manifestiert, an seiner Untersuchung nichts nachbessern zu wollen.