Die Ziff. 3.1 bis 3.4 zum Beweisantrag vom 25. September 2017 würden jedoch Anhaltspunkte bieten, nämlich Indizien von Buchhaltungsmanövern, die sich schwerlich absichtslos unternehmen liessen. Analoges Isolieren eines einzelnen Elementes finde sich im Schreiben des Gesuchsgegners an Rechtsanwalt I.________ vom 27. Oktober 20017. Der Gesuchsgegner erwecke den Eindruck, seine Aufgabe – die Ermittlung der qualifizierenden Lebenssachverhalte – den Privatklägerinnen zurückzuschieben und dies auch fortan tun zu wollen.