1. Am 6. November 2017 wies der Leitende Staatsanwaltschaft G.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner) im Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) einen von der C.________ AG (nachfolgend: Gesuchstellerin) gestellten Beweisantrag ab. Am 17. November 2017 ersuchte die Gesuchstellerin den Gesuchsgegner wegen Befangenheit in den Ausstand zu treten. Der Gesuchsgegner widersetzte sich dem Ausstandsbegehren und übermittelte dieses am 30. November 2017 an die Beschwerdekammer in Strafsachen, verbunden mit dem Antrag, auf das Gesuch sei kostenfällig nicht einzutreten, eventuell sei es abzuweisen.