5. Der Beschuldigte macht geltend, der F.________ AG komme eine eigene Rechtspersönlichkeit zu. Der Beschuldigte sei für die Geschäftsbesorgung verantwortlich gewesen. Somit sei er gemäss Art. 158 Ziff. 1 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB; SR 311) durch Rechtsgeschäft damit betraut gewesen, Vermögen eines anderen zu verwalten. Dieser andere sei die F.________ AG gewesen. Es wäre einzig die F.________ AG unmittelbar geschädigt, sollten die Vorwürfe zutreffen. Dies entspreche ständiger Rechtsprechung.