3 Durchgriffes der Gläubiger einer konkursiten AG auf deren Alleinaktionär beschäftigt. Daraus lasse sich keine unmittelbare Schädigung des Beschwerdeführers herleiten. Parallelen liessen sich höchstens erkennen, wenn im Rahmen von Konkursdelikten eine Verletzung von Gläubigerrechten zu beurteilen wäre. Mangels Konkurseröffnung entfalle aber eine Strafbarkeit wegen Konkursdelikten, zumal der Beschwerdeführer keine Verletzung seiner Gläubigerrechte geltend mache. Im Übrigen verkenne er die Konsequenzen des Verfolgungszwangs (Art. 7 Abs. 1 StPO).