Es könne nicht sein, dass der delinquierende Verwaltungsratspräsident und Liquidator eine Anzeige verhindern könne, indem der (indirekt) geschädigte Mitaktionär auf die Organe der (direkt) geschädigten Gesellschaft vertrauen müsse, um das Delikt verfolgen zu lassen. Der Beschwerdeführer habe mangels Organstellung keinen Einfluss auf die Gesellschaft. Der Beschuldigte werde die Rechte der Gesellschaft nicht wahrnehmen. Vielmehr habe er ein Interesse daran, dass das Verfahren eingestellt werde.