In der Beschwerdeschrift bringt er vor, das Bundesgericht habe im Urteil 6S.206/2000 vom 14. August 2000 offengelassen, ob in einer Konstellation, in welcher ein Strafverfahren gegen den einzelzeichnungsberechtigten Verwaltungsratspräsidenten einer AG wegen eines angeblichen Vermögensdelikts zu deren Nachteil eingestellt werde, das andere, bloss kollektivzeichnungsberechtigte Verwaltungsratsmitglied allein für die angeblich geschädigte AG eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Verfahrenseinstellung erheben könne. Auch in der Lehre werde Kritik an der ausschliesslichen Geschädigtenstellung der AG vorgebracht (NIGGLI, in: Basler