Es hat sowohl tatsächliche als auch rechtliche Auswirkungen, wenn ihm eine – zum Beispiel zur Einlegung von Rechtsmitteln legitimierte – Gegenpartei gegenübersteht; im Vorverfahren ist die Staatsanwaltschaft bekanntlich nicht Partei. In solchen Konstellationen holt die Beschwerdekammer Stellung- 2 nahmen bei den beschuldigten Personen ein (siehe Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 298 vom 15. Januar 2018).