nem geschlossenen Rahmen – also nicht in einer offenen Erziehungseinrichtung – geboten werden. Mit der vorsorglichen Anordnung der Schutzmassnahme der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung wurde die mildeste geeignete Massnahme gewählt, um dem Beschwerdeführer zu einer deliktsfreien Zukunft zu verhelfen und zu verhindern, dass sich bei ihm die festgestellten Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung weiter akzentuieren.