Das Ergänzungsgutachten vom 6. November 2017 kam vor dem Hintergrund des Verlaufs der letzten Monate, der revidierten Einschätzung der Persönlichkeit und des Verhaltens im Zusammenhang mit Substanzkonsum und somit der revidierten Diagnosen zum Schluss, dass die Massnahmeempfehlungen revidiert werden müssten. Der Beschwerdeführer zeige sich momentan klar fluchtgefährdet, mit zunehmendem Suchtdruck auch selbstgefährdend, und unter Einbezug der vermehrt handlungsleitenden dissozialen Anteile und der grenzverletzenden Handlungen im Verlauf ebenfalls fremdgefährdend.