Gemäss Rückmeldung an die Jugendanwaltschaft vom 18. August 2017 sei er sehr nervös und überfordert erlebt worden. Er habe seine Notfallmedikamente verlangt und erklärt, dass er zurück in die UPK gehen wolle, da er ein Problem mit Ausländern habe und sich in der rechten Szene bewege. In der Verfügung vom 18. September 2017 sei zwar festgehalten worden, dass die Schnupperzeit in der J.________ in F.________ mehrheitlich positiv verlaufen sei.