Ebenfalls seien Persönlichkeitsmerkmale wie Impulsivität, emotionale Instabilität und explosives Verhalten in den Vordergrund getreten. Im Rahmen der Austrittsvorbereitungen in eine geeignete Institution sei der Beschwerdeführer zunehmend unter Druck geraten, wodurch es zu Impulsdurchbrüchen gekommen sei. Zudem sei er am 27. Juni 2017 aus einem begleiteten Ausgang entwichen. Diese Faktoren hätten dazu geführt, dass der Beschwerdeführer sich längere Zeit im geschlossenen Setting habe aufhalten müssen. Die Suche nach einer Anschlusslösung sei schwierig gewesen.