Es sei auf das Gutachten vom 9. Juni 2017 zu verweisen. Was die Entweichungen und den damit in Verbindung zu setzenden Cannabiskonsum betreffe, so werde dies nicht bestritten. Jedoch sei zu beachten, unter welchen Umständen diese jeweils erfolgt seien. So sei eine erste Entweichung nach der Gutachtenseröffnung im Rahmen der Suche nach einer geeigneten Institution erfolgt; eine weitere um den Todestag seines Vaters am 10. September 2017. Der Austrittsbericht der UPK vom 19. September gebe darüber Auskunft.