4 4. Der Beschwerdeführer macht geltend, es sei richtig, dass sich seine Situation in der Universitären Psychiatrischen Klinik Basel (UPK) verschlechtert habe. Es sei aber zu beachten, dass die geschlossene Eintrittsphase in der UPK viel länger gedauert habe als vorgesehen. Am Schluss sei die Situation für alle unbefriedigend gewesen. Diese Entwicklung sei nicht allein dem Beschwerdeführer zuzuschreiben.