Nach Einschätzung der UPK seien die im Gutachten vom 09.06.2017 beschriebenen altersinadäquaten, unreifen und damit defizitären Anteile im Zusammenhang mit dem psychosozialen Zustand, den Emotionen und der Moralvorstellung im Verlauf der dortigen Platzierung unerwartet mehr und vor allem ungünstig handlungsleitend in den Vordergrund gedrungen. Das Ergänzungsgutachten stellt demnach eine gegenüber dem Gutachten vom 09.06.2017 revidierte Diagnose der kombinierten Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und emotional-instabilen Anteilen sowie eines Abhängigkeitssyndroms von Cannabis und eines episodischen Substanzgebrauchs.