Erst nachdem ihm eingehend erklärt worden war, dass sich seine Bedürfnisse in eine Psychotherapie zu begeben und sich dort behandeln zu lassen und seine grundsätzliche Ablehnung der Medikation widersprechen, nahm er einen Tag später eines der beiden Medikamente wieder ein. A.________ störte mit seinem Verhalten das Stationsmilieu und gefährdete seine Mitpatienten in ihren eigenen Fortschritten, indem er sie durch sein Beispiel negativ beeinflusste. A.________ beschwerte sich seit der Rückkehr immer wieder darüber, dass ihm der Aufenthalt in der Jugendforensischen Abteilung nichts bringe.