Entsprechend wird die von Rechtsanwalt B.________ geltend gemachte Wegzeit vom 18. Mai 2018 nicht nach Minuten entschädigt, sondern mit einer Pauschale von CHF 150.00. Das ergibt für das Jahr 2018 einen Aufwand von 11.85 Stunden. Die Spesen werden um CHF 126.00 gekürzt. Dafür wird neu die Wegzeitpauschale von CHF 150.00 dazugerechnet. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen wird die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers im vorliegenden Beschwerdeverfahren wird wie folgt bestimmt.