Je nach Dauer der Reise bzw. der unproduktiven Reisezeit ist ein Reisezuschlag bis zu CHF 300.00 zu gewähren. Folgende Abstufungen sind für die Hin- und Rückreise gesamthaft vorzunehmen, wobei die Reisezeiten zusammen zu zählen sind: - Grundsätzlich ist für eine Reisezeit unter einer Stunde kein Zuschlag nach Art. 10 PKV zu gewähren.