1. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird der Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 428 Abs. 1 StPO). 2. Mit Verfügung vom 23. Mai 2018 teilte die Verfahrensleitung Rechtsanwalt B.________ mit, dass sie in Erwägung ziehe die anlässlich der Hauptverhandlung vom 18. Mai 2018 geltend gemachte Entschädigung für die amtliche Vertretung im Verfahren BK 17 483 zu kürzen und gab ihm Gelegenheit, zur beabsichtigten Kürzung innert 20 Tagen ab Erhalt dieser Verfügung Stellung zu nehmen. Am 5. Juni 2018 teilte Rechtsanwalt B.________ mit, dass er auf eine Stellungnahme verzichte.