Wie aus dem Gutachten vom 24. März 2017 hervorgeht, zeigt die Analyse der Anlasstaten eine mehrjähriger Deliktserie (2005 bis 2011), wobei sich der Beschwerdeführer anfangs sogar in einer ambulanten deliktorientierten Therapie befand, während er weiter delinquierte. Rund fünfzehn Jahre führte er ein ausgeprägtes Doppelleben mit einer fassadär gut angepassten und einer dissozialen Seite. Trotz laufender Behandlung, laufender Verfahren und weiteren Verurteilungen während der Deliktserie war er vollkommen sanktionenresistent.