Diese anderen Themenbereiche seien gezielt angegangen worden (Akten Beschwerdeverfahren, pag. 309). Die Frage, ob es in Bezug auf die durch die Kammer zu entscheidende Frage der Dauer der Verlängerung der stationären Massnahme aufgrund der Berichte und der heutigen Befragung des Beschwerdeführers für ihn neue Erkenntnisse in Bezug auf seine Einschätzung im Gutachten gebe, verneinte er (Akten Beschwerdeverfahren, pag. 311).