Aus dem Bericht geht hervor, dass sich der Beschwerdeführer anhand weiterer Progressionsschritte (insbesondere auch selbständige Ausgänge) weiter bewähren soll, so dass mittelfristig auf ein Arbeitsexternat von der JVA D.________ aus oder alternativ auf eine Versetzung in den offenen Massnahmevollzug, der angezeigte Progressionsschritte zulasse, hingearbeitet werden könne. Aus dem Begleitschreiben vom 4. April 2018 geht ergänzend hervor, dass er sich weiterhin gut im milieutherapeutischen Umfeld in der Wohngruppe beteilige und sich in der Bezugspersonenarbeit aktiv und motiviert mit kritischem Verhalten