Im Führungsbericht vom 12. Januar 2018 der JVA D.________ wird empfohlen, die stationäre therapeutische Massnahme weiterzuführen. Aus dem Bericht geht hervor, dass sich der Beschwerdeführer anhand weiterer Progressionsschritte (insbesondere auch selbständige Ausgänge) weiter bewähren soll, so dass mittelfristig auf ein Arbeitsexternat von der JVA D.________ aus oder alternativ auf eine Versetzung in den offenen Massnahmevollzug, der angezeigte Progressionsschritte zulasse, hingearbeitet werden könne.