Deliktzeitnah habe der Beschwerdeführer diese Entspannung möglicherweise durch Delikte herbeigeführt. Betreffend kognitive Verzerrungen (was ist homosexuell) wird auf den Psychotherapieverlaufsbericht vom 21. Dezember 2017 verwiesen. Daraus geht hervor, dass es offen bleibe, ob die fehlenden hebephilen Fantasien der Realität entsprächen (tatsächlich nicht auftauchten), oder ob sich der Beschwerdeführer diesbezüglich eine, aus anderen Situationen bekannte, Abwehrstrategie aufrecht erhalte. Dies gelte es in der weiteren Therapiephase zu klären.