Die homosexuelle Identität des Beschwerdeführers sei noch nicht ausreichend gefestigt. Aufgrund der Tagebucheinträge und Rückmeldungen könne momentan kein Zusammenhang zwischen Stress und sexuellen Bedürfnissen festgestellt werden. Hingegen sei mit dem Beschwerdeführer sein Handlungsdruck in Bezug auf ihn zu klärende Situationen besprochen worden. In dieser Auseinandersetzung hätten sich Parallelen zu deliktnahem Verhalten gezeigt. Hypothese: eine sich aufbauende Ungeduld löse Stress aus und bedürfe einer Klärung und dadurch Entspannung. Deliktzeitnah habe der Beschwerdeführer diese Entspannung möglicherweise durch Delikte herbeigeführt.