Aufgrund seiner Intransparenz gehöre er wahrscheinlich in die Gruppe, welche einen längeren Lockerungsvollzug brauche. Er denke, es sei erforderlich, zwei oder drei Jahre im offenen Vollzug zu machen, dass das Behandlungsteam die Gewissheit habe, dass der Beschwerdeführer dies schaffe (Akten PEN 17 183, pag. 92 f. ,S. 9, Z. 42 ff., S. 10, Z. 27 ff.). 5.4 Der Psychotherapieverlaufsbericht vom 21. Dezember 2017 bestätigt, dass erste Empfehlungen aus dem Gutachten aufgenommen und umgesetzt werden konnten. Die bereits gute therapeutische Beziehung habe gefestigt werden können.