Er finde dort eine gute Anpassungsleistung und gleichzeitig ein Delinquieren während der Therapie. Solche Sachen seien sehr kritisch. An einen solchen Klienten müsse man höhere Anforderungen stellen, als an einen Eingewiesenen, der nicht in eine Hochrisikogruppe gehöre. Der Beschwerdeführer brauche in seinen Lockerungen viel länger. Er müsse stärker kontrolliert werden. Aufgrund seiner Intransparenz gehöre er wahrscheinlich in die Gruppe, welche einen längeren Lockerungsvollzug brauche.