Die Liste könne man auch in 6-12 Monaten abarbeiten, wenn man hochspeditiv sei. Er persönlich traue dies dem Beschwerdeführer nicht zu, aber es komme darauf an, wie wesentlich das Outing im Gesamtkontext gewesen sei (Akten PEN 17 183, pag. 94, S. 11 des HV- Protokolls). Weiter führte er aus, der Beschwerdeführer sei nicht der typische Klient. Ein solcher werde nicht zweimal rückfällig, wie der Beschwerdeführer. Dies mache ihn automatisch zu einem Hochrisikotäter. Er [C.________] habe versucht, die früheren Therapieversuche zu rekonstruieren. Er finde dort eine gute Anpassungsleistung und gleichzeitig ein Delinquieren während der Therapie.