Diese Liste soll als Checkliste dienen, um abschätzen zu können, ob das Outing eine Änderung bewirkt habe. Man müsse kontrollieren, ob diese Liste abgearbeitet worden sei, was der Beschwerdeführer dazu sage und was seine Therapeuten. Sei nichts von der Liste ausreichend bearbeitet worden, würde er bei seiner Empfehlung von fünf Jahren bleiben. Wenn alle Punkte bearbeitet worden seien, könne man eine deutlich verkürzte Empfehlung, z. Bsp. zwei Jahre, abgeben. Die Liste könne man auch in 6-12 Monaten abarbeiten, wenn man hochspeditiv sei.