16 nicht. Er wisse nur, wie sich der Beschwerdeführer im Rahmen des Gutachtens präsentiert habe. Es wäre genauso möglich, dass sich der Beschwerdeführer auf eine vermeintlich leichte Lösung stütze, im Sinne ich bin jetzt schwul und brauche mich nicht mehr mit der Therapie auseinanderzusetzen. Aus forensischer Sicht brauche es mehr als ein Outing. Was es mehr brauche habe er in der To do Liste für die Therapeuten aufgelistet. Diese Liste soll als Checkliste dienen, um abschätzen zu können, ob das Outing eine Änderung bewirkt habe.