532, S. 71 des Gutachtens). C.________ ging im Zeitpunkt seines Gutachtens vom 24. März 2017 davon aus, dass mit Blick auf den bisherigen Verlauf eine Verlängerung der Massnahme um ca. weitere fünf Jahre empfehlenswert sei. Er benannte in seinem Gutachten die Themen, an denen gearbeitet werden sollte (Vollzugsakten Band II pag. 535/2, S. 78 des Gutachtens sowie Ziffer IV., E. 3.3 dieses Beschlusses). 5.3 Anlässlich der Hauptverhandlung beim Regionalgericht führte C.________ aus, er sei auf dem Stand März 2017 und kenne die Entwicklung der letzten sechs Monate