Mit Beendigung der Beziehung zu seiner Ehefrau sei es nun möglich gewesen, an einem realistischen Selbstbild eines bekennenden Homosexuellen zu arbeiten. In der Folge sei es ihm gelungen, sein Doppelleben zu hinterfragen, auf einer Metaebene Mechanismen zu erkennen und nach und nach einzelne Problembereiche zuzugeben (Dominanz-/Machtstreben). Bei der Versetzung in die JVA D.________ seien diese Erfolge als bislang nicht gefestigt beschrieben worden. Er habe seine früheren Verurteilungen im Jahr 1988 bislang verschwiegen. Die deliktorientierte Behandlung sei also am Anfang gestanden.