15 5.2 Der Beschwerdeführer befand sich ab dem 24. Oktober 2012 in der Therapieabteilung der JVA Thorberg. Nach deren Schliessung wurde er am 22. Juni 2016 zum weiteren Massnahmevollzug in die JVA D.________ verlegt. C.________ hält in seinem Gutachten zum Vollzug in der JVA Thorberg fest, dass der Beschwerdeführer im Rahmen der Behandlung lange Zeit blockiert gewesen sei, indem er mit grossem Aufwand versucht habe, seine heterosexuelle Identität als Familienvater aufrechtzuerhalten.