So sagte er lediglich aus, mit etwas Kreativität würde man vielleicht eine passende Vollzugseinrichtung finden (Akten Beschwerdeverfahren, pag. 309). Mit Blick darauf sowie dem Umstand, dass Lockerungsschritte stattfinden und eine gute therapeutische Beziehung besteht, kann momentan noch von der Geeignetheit der Massnahme im aktuellen Setting ausgegangen werden. Abgesehen davon soll gemäss den Aussagen des Beschwerdeführers anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung eine kurzfristige Versetzung veranlasst werden (Akten Beschwerdeverfahren, pag. 303).