Daraus geht hervor, dass eine zu rasche Versetzung in ein offenes Massnahmesetting nach wie vor kontraindiziert erscheint. Die vertraute psychotherapeutische Begleitung und der eng kontrollierte Lebens- und Arbeitsraum scheinen aktuell für den Beschwerdeführer gute Bedingungen zu schaffen, deliktpräventiv an sich arbeiten zu können (Akten Beschwerdeverfahren, pag. 213). Immerhin ist auch nach C.________ die Bearbeitung der frustrierten Sexualität ganz zentral, was durch das Vollzugssetting