Lockerungsschritte seien nötig. Er wünsche sich, dass der Beschwerdeführer in den nächsten Vollzugsetappen mehr Verantwortung übernehmen könne/müsse, er sich konkret mit dem Thema Sexualität auseinandersetze, sich mit Homosexuellen treffen könne, Strategien entwickle, wie er sie treffen könne (Akten Beschwerdeverfahren, pag. 309 f.). Diese Einschätzung steht derjenigen im Führungsbericht vom 12. Januar 2018 entgegen. Daraus geht hervor, dass eine zu rasche Versetzung in ein offenes Massnahmesetting nach wie vor kontraindiziert erscheint.