Davon vier begleitete und gesicherte, sechs begleitete und sechs unbegleitete (Akten Beschwerdeverfahren, pag. 295). Damit bestanden bzw. bestehen die vom Gutachter geforderten Übungs- und Bewährungsfelder. 4.4 C.________ führte in seiner oberinstanzlichen Einvernahme aus, er habe im Rahmen der Befragung des Beschwerdeführers das Gefühl gehabt, dass die JVA D.________ hinsichtlich der Entwicklungsschritte nicht der ganz ideale Arbeitspartner sein könne. Der offene Vollzug sei seiner Meinung nach möglich. Dass was man in der JVA D.________ habe therapieren können, sei man angegangen. Lockerungsschritte seien nötig.