Wie aus dem Psychotherapieverlaufsbericht vom 21. Dezember 2017 hervorgeht, fanden nach vier begleiteten und gesicherten Ausgängen auch vier begleitete Ausgänge statt. Zudem bewilligten die BVD am 21. März 2018 selbständige Ausgänge von max. fünf Stunden, max. viermal monatlich. Aus der Einvernahme des Beschwerdeführers anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung geht hervor, dass seit Juli 2017 insgesamt 16 Ausgänge stattgefunden haben. Davon vier begleitete und gesicherte, sechs begleitete und sechs unbegleitete (Akten Beschwerdeverfahren, pag. 295).