12 therapeutische dynamische Einflussnahme, die zu einer Verbesserung der Legalprognose führt (BGE 134 IV 315 E. 3.6). 4.2 Der Beschwerdeführer sagte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung aus, je früher er von der JVA D.________ fortkomme, desto besser. Er werde dort gebremst (Akten Beschwerdeverfahren, pag. 303). Bereits in seinem Gutachten vom 24. März 2017 führte C.________ aus, eine weiterhin geschlossene Unterbringung sei nicht mehr nötig. Da in der JVA D.______