309). Befragt nach der Rückfallgefahr sagte C.________ aus, an seiner Einschätzung im Gutachten und seinen Aussagen am 26. September 2017 habe sich nicht viel verändert. Das kurzfristige Rückfallrisiko sei im Vollzug unter Kontrolle. Die grosse Frage sei, ob sich die Therapieerfolge auf den Alltag transferieren liessen. Von einer automatischen Übertragung könne nicht ausgegangen wird. Die problematische Vergangenheit müsse im Risikomanagement berücksichtigt werden (Akten Beschwerdeverfahren, pag. 311). Mit Blick darauf, ist eine Rückfallgefahr nach wie vor zu bejahen.