Derzeit stünden noch zu viele Themen aus, die bearbeitet werden müssten, um eine verbesserte Legalprognose annehmen zu können. Eine Liste der anstehenden Themen finde sich weiter oben im Gutachten (Vollzugsakten Band II, pag. 539, S. 85 des Gutachtens). 3.3 Seit dieser Begutachtung sind knapp 14 Monate und seit dem Entscheid des Regionalgerichts acht Monate vergangen. Die Frage, ob ein früheres Gutachten hinreichend aktuell ist, entscheidet sich nach der Rechtsprechung nicht primär nach dem formellen Kriterium seines Alters.