C.________ führt in seinem Gutachten aus, trotz Nachreifung liessen sich auch 2017 noch unbehandelte Problembereiche erkennen. Ob die bisher erreichten geringen Therapieerfolge ausreichten, um eine deutliche Verbesserung der Legalprognose zu erreichen, sei derzeit fraglich. Erst im Rahmen realitätsnäherer Lockerungsschritte wäre eine realistische Einschätzung möglich. Ohne weitere Behandlungserfolge müsse aktuell (2017) mittel- und langfristig von einer mittelgradig bis stark erhöhten Rückfallgefahr von Sexualdelikten gegenüber pubertierenden/adoleszenten Jugendlichen ausgegangen werden.