3 Mit Verfügung vom 3. Mai 2018 erhielten die Parteien zudem Kenntnis vom Psychotherapieverlaufsbericht vom 26. April 2018, der Orientierungskopie der Be- währungs- und Vollzugsdienste vom 21. März 2018 betreffend Bewilligung Antrag auf selbständige Ausgänge sowie des Besprechungsprotokolls VKS vom 19. März 2018. Die oberinstanzliche Hauptverhandlung fand am 18. Mai 2018 statt. Rechtsanwalt B.________ bestätigte die Begehren gemäss schriftlicher Beschwerde mit folgender Änderung: