Weiter wurde verfügt, dass der Antrag auf Ergänzung des Gutachtens insofern gutgeheissen werde, als C.________ anlässlich des oberinstanzlichen Hauptverhandlungstermins als Sachverständiger einvernommen werde. Mit Begleitbrief vom 4. April 2018 reichte die JVA den Führungsbericht vom 12. Januar 2018 ein. Dieser wurde samt Beilagen ebenfalls den Parteien und C.________ zugestellt. Ebenso der von Amtes wegen edierte Vollzugsplan des Amtes für Justizvollzug D.________ vom 20. Februar 2018 samt Begleitschreiben.