Von Amtes wegen wurde zudem der Psychotherapieverlaufsbericht vom 21. Dezember 2017 ediert. Dieser sowie der ergänzende Psychotherapieverlaufsbericht vom 30. Januar 2018 wurden den Parteien und C.________ zugestellt. Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurden am 5. März 2018 bei der Justizvollzugsanstalt D.________ (nachfolgend: JVA) ein aktueller Führungsbericht sowie bei den Psychiatrischen Diensten ein bis zum 4. Mai 2018 aktualisierter Psychotherapieverlaufsbericht eingeholt. Weiter wurde verfügt, dass der Antrag auf Ergänzung des Gutachtens insofern gutgeheissen werde, als C.______