3. Am 1. Dezember 2017 eröffnete die Verfahrensleiterin ein Beschwerdeverfahren. Die Generalstaatsanwaltschaft erhielt Gelegenheit, innert 10 Tagen eine Stellungnahme zum Antrag auf Aufhebung des Beschlusses der Vorinstanz und zu den gestellten Beweisanträgen einzureichen. Der Beschwerdeführer wurde darauf hingewiesen, dass zu gegebener Zeit eine mündliche Verhandlung unter Wahrung der Parteireichte und mit Einvernahme von C.________ durchgeführt werde. Die Generalstaatsanwaltschaft liess sich innert Frist am 7. und 12. Dezember 2017 vernehmen.